Mitgliederversammlung 08.03.2025
Kleingärtnerverein Schladen e.V.
Tagesordnung
für die Mitgliederversammlung am 08.03.2025 um 15.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Schladen
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Begrüßung
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Gedenken an die verstorbenen Vereinsmitglieder
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Verlesung und Genehmigung des Protokolls der
Mitgliederversammlung vom 06.04.2024
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Ehrung langjähriger Mitglieder
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Berichte
5.1 des 1. Vorsitzenden
5.2 Rechenschaftsbericht des Kassierers
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Bericht des Kassenprüfers und Entlastung des Vorstands
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Haushaltsvoranschlag 2026
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Umlage 2026
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Abstimmung der Satzung Punkt Schlichtungsordnung
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Neuwahlen
10.1 des ersten Vorsitzenden
10.2 des zweiten Vorsitzenden
10.3 des Schriftführer
10.4 des stellvertretenden Schriftführers
10.5 des Kassierers
10.6 des stellvertretenden Kassierers
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Wahl eines Kassenprüfers
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Anträge - Aussprache und Abstimmung
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Verschiedenes
Herzlich willkommen auf der Seite des Kleingärtnerverein Schladen e.V.
Wegepflege
Liebe Gartenfreunde,
die Gemeinschaftsarbeit am 27.04. im Sandkamp war erfolgreich, denn es gab zahlreiche Hände, die mit angepackt haben.
Unter anderem wurden die Wege gemäht und die Kanten zu allen Gärten säuberlich freigeschnitten.
Dies ist aber nicht Aufgabe der Gemeinschaftsarbeit!
Grundsätzlich hält jeder Pächter die an seinen Einzelgarten grenzenden Wege bis zur halben Breite selbst unkrautfrei und sauber !!
(siehe: Satzung / II. Gartenordnung).
Ebenso ist jeder selbstverständlich für den Schnitt seiner eigenen Hecke verantwortlich.
Wir möchten Euch bitten, diese Regelungen zu beherzigen und wünschen Euch einen guten Start in eine erfolgreiche Gartensaison (ohne viel Unkraut).
Uwe Weper / 1. Vorsitzender
Dirk Kuska / Koloniewart Sandkamp
Merkblatt Videoüberwachung
Die eigene Gartenlaube und die eigene Parzelle zu überwachen, ist erlaubt. Die Kamera kann vorsorglich angebracht werden, um Täter von einem Einbruch abzuhalten. Ebenso kann sie nach einem Einbruch oder Diebstahl errichtet werden, um mit Hilfe der Überwachungskamera Beweise zu sammeln, wenn eine Wiederholungstat befürchtet wird.
Am einfachsten ist die Nutzung einer fest installierten Kamera. Sie verhindert auch Irritationen bei den Pächtern der benachbarten Parzellen bezüglich einer potentiellen Ausrichtung der Videokamera auf eine Nachbarparzelle.
Wenn mit der Kamera-Attrappe ausschließlich die eigene Gartenlaube oder Parzelle „überwacht“ wird, ist selbstredend auch der Einsatz eines Dummy möglich. Dieser darf aber ebenso wenig wie eine richtige Video-Überwachungskamera auf die öffentlichen Wege oder die Parzelle des Nachbarn gerichtet sein, da für Außenstehende (hier: Besucher der Kleingartenanlage auf den öffentlichen Wegen oder Pächter der Kleingartenanlage) nicht wahrnehmbar ist, ob es sich um eine echte Kamera oder eine Attrappe handelt und somit der sog. Überwachungsdruck gleichzusetzen ist. Dieses führt zur Unzulässigkeit.
Es dürfen ausschließlich die eigene Gartenlaube und die eigene Parzelle überwacht werden. Weder die Parzelle des Nachbarn noch die gemeinsamen Zugangswege innerhalb oder außerhalb der Kleingartenanlage dürfen im Sichtfeld der Kamera liegen. Hierbei darf die Nachbarparzelle oder der Zugangsweg auch nicht nur ausschnittsweise oder im Hintergrund zu sehen sein – jeglicher Bildausschnitt ist untersagt. Eine solche Beobachtung außerhalb der eigenen Parzelle würde gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht anderer Menschen – hier: das Recht auf informationelle Selbstbestimmung – verstoßen. Ein Recht, das im Grundgesetz geschützt ist und damit ein Verstoß keine Lappalie darstellt.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Datenschutz-Grundrecht. Jede Person darf selbst entscheiden, ob, wann und wie Dinge des persönlichen Lebens offenbart werden. Eine Videoaufzeichnung verletzt unter Umständen auch das Recht am eigenen Bild: Jeder darf selbst bestimmen, ob Videos oder Fotos von ihm in der Öffentlichkeit gezeigt oder verbreitet werden. Heimliches Filmen greift ebenso in das Recht am eigenen Bild ein wie eine Veröffentlichung der Aufnahmen ohne Erlaubnis des Gefilmten, etwa durch Hochladen in soziale Medien.
Wenn ich einen Einbrecher gefilmt habe darf ich das Video nicht ins Internet (soziale Medien) stellen, da es in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Täters eingreifen würde und den Täter sodann sogar zu Schadensersatzforderungen gegenüber dem Veröffentlichenden berechtigt. Das aufgezeichnete Videomaterial gehört in die Hände der Polizei und wird ihr bei der Ermittlung und dem Nachweis der Tat helfen.
Wenn die Kamera öffentliche Wege oder andere öffentliche Bereiche innerhalb oder außerhalb der Kleingartenkolonie im Visier hat, sind andere Pächter oder Besucher der Anlage von der Beobachtung betroffen. Auch diesen steht das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu, das durch die Videoaufnahmen verletzt würde.
Alle Personen, die ihre Parzelle betreten und somit in den Blickwinkel der Videoüberwachung gelangen, sollten vor dem Eintreten in die Parzelle über die Kamera unterrichtet werden. Dieses kann durch ein Schild an der Gartenpforte erfolgen. Wird die Videoüberwachung nur in den Wintermonaten betrieben, so ist der Hinweis am Tor nur in den Zeiten der Montage nötig.
Weitere Informationen zum Thema auch unter Videoüberwachung auf unserer Webseite
Alle Angaben ohne Gewähr. Der Vorstand
Gartenfachberater
Wir suchen Dich als
Gartenfachberaterin / Gartenfachberater
Deine Aufgaben:
- Du unterstützt die Arbeit des Vorstands durch fachliche Beratung.
- Du bist Ansprechpartner für ratsuchende Gartenfreunde, denen du Ratschläge und Hinweise zur Anlage und Nutzung des Gartens, zum Pflanzenschutz und zu den Eigenschaften der Pflanzen gibt. Gleichzeitig nimmst du Aufgaben des Umwelt- und Naturschutzes wahr, die mit dem Kleingartenwesen im Zusammenhang stehen.
- Dein Fachwissen vermittelst du an die Mitglieder des Vereins durch gezielte Diskussionsbeiträge auf Mitglieder- und Abteilungsversammlungen sowie durch praktische Demonstrationen z.B. des fachgerechten Schnitts von Obstbäumen und Beerensträuchern.
- Durch Teilnahme an den Gartenbegehungen des Vorstands behältst du den Überblick über die KGA und die auftretenden Besonderheiten. Du unterbreitest dem Vorstand Vorschläge für notwendige Veränderungen und eventuelle Auflagen.
- Eine wichtige Aufgabe besteht in der Mitwirkung beim Wechsel der Gartenpächter. Dabei steht die fachliche Beratung der neuen Gartenfreunde zur kleingärtnerischen Nutzung im Vordergrund.
- Die Teilnahmekosten an den Seminaren zur Ausbildung zum Gartenfachberater werden selbstverständlich übernommen.
Interessierte melden sich bitte beim Vorstand